EAK // Herausforderung „Corona-Krise“

27.03.2020

Wichtige Informationen des EAK-Bundesvorsitzenden Thomas Rachel MdB

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde des Evangelischen Arbeitskreises,
liebe Schwestern und Brüder!

Die durch das Coronavirus ausgelöste globale Krise hat auch Deutschland in rasantem Tempo erreicht, und zwar mit grundstürzenden und einschneidenden Konsequenzen in allen Lebensbereichen. Innerhalb kürzester Zeit wurde ein jeder von uns in seinem Alltag in einer Weise zu empfindlichen Umstellungen gezwungen, die es seit dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland nicht mehr gegeben hat. Die Folgen spüren wir sowohl im engsten Familienkreis als auch im gesamtgesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Bereich: Wir spüren es zu Hause mit unseren Kindern, beim Einkauf beim Bäcker genauso wie bei der Arbeit oder in unseren Kirchengemeinden, in denen derzeit keine Gottesdienste mehr stattfinden können. Das alles ist äußerst schmerzlich! Aber es ist auch notwendig. Bund und Länder haben nun in einer in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland beispiellosen Art und Weise wichtige Maßnahmen getroffen, die der besonderen Dringlichkeit der Notlage geschuldet sind und die allesamt dem entscheidenden Ziel dienen, Menschenleben zu schützen, das Gesundheitswesen handlungsfähig zu halten, die Grundversorgung mit allen lebensnotwendigen Gütern zu sichern und zugleich den volkswirtschaftlichen Schaden zu begrenzen.

Gerade in diesen außergewöhnlichen Zeiten kann sich Deutschland auf die Führungsstärke und Besonnenheit unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel verlassen.

Es wird weltweit unter Hochdruck geforscht, aber noch gibt es weder eine Therapie gegen das Coronavirus noch einen Impfstoff. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt die Entwicklung von Medikamenten und die bessere Erforschung des Virus mit erheblichen Mitteln. Weitere Informationen zu den Aktivitäten des BMBF finden Sie hier: https://www.bmbf.de/de/corona-krise-achtsamkeit-ja-alarmismus-nein-11069.html

Die Bundesregierung unternimmt alle nötigen Maßnahmen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Oberste Priorität hat dabei die medizinische Versorgung der Menschen. Gleichzeitig ist klar, dass die Epidemie auch unser Wirtschaftsleben trifft. In dieser Zeit ist ein entschlossenes, kohärentes staatliches Handeln das Gebot der Stunde. Mit zielgerichteten Sofortmaßnahmen leisten die Bundesregierung unter Angela Merkel und die Landesregierungen alles Erdenkliche, um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden und die zur Bewältigung der Krise notwendigen Maßnahmen entschlossen und mit Augenmaß umzusetzen.

Gerne gebe ich Ihnen deshalb nachfolgend einen Überblick über die wichtigsten Elemente:

Direktzuschüsse für Solo-Selbstständige und Kleinbetriebe:

Besonders hart trifft die aktuelle Situation Kleinstunternehmen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe. Sie erhalten häufig keine Kredite und verfügen vielfach nicht über Sicherheiten oder weitere Einnahmen. Nicht wenige treiben existenzielle Sorgen um. Diesen Unternehmen soll schnell und unbürokratisch geholfen werden. Konkret erhalten Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten eine finanzielle Soforthilfe (steuerbare Zuschüsse)
• Bis 9.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
• Bis 15.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
• Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 % reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Programmvolumen: 50 Mrd. Euro

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Bilder/Wirtschaft/Corona-Grafik/corona-infografiken-06.html

Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen


Für Beschäftigte und Unternehmen haben wir ein Schutzschild eingerichtet, welches auf vier Säulen beruht:
1. Kurzarbeitergeld flexibilisieren:
In Deutschland sollen die Firmen, die durch die Folgen des Coronavirus Auftragsengpässe erleiden, auf das Kurzarbeitergeld zugreifen können, damit die Beschäftigten nicht ihren Arbeitsplatz verlieren.  Hierbei werden die Zugangsvoraussetzungen deutlich erleichtert:
• Es reicht, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes vom Arbeitsausfall betroffen sind, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann
• Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit für die Ausfallzeiten zu 100 % von der BA erstattet
• Kurzarbeitergeld können auch Zeitarbeiter erhalten; es gibt keine unterschiedliche Behandlung mit dem Stammpersonal des entleihenden Betriebs
• In Betrieben, in denen Regelungen zur Führung von Arbeitskonten bestehen, wird auf den Aufbau von Minusstunden verzichtet
• Die Verordnungen selbst sollen zunächst bis Ende 2020 befristet werden
• Informationen Kurzarbeitergeld / Servicehotline für Arbeitgeber: 0800 45555 20

Nähere Informationen zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes sind auf der Website der Bundesagentur für Arbeit zu finden. Fragen und Antworten zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Coronavirus finden Sie auf der Website des Bundesarbeitsministeriums.

2. Steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen
• Steuern stunden, wenn die Einbeziehung eine erhebliche Härte darstellt
• Steuervorauszahlungen können unkompliziert und schnell herabgesetzt werden
• auf Vollstreckungsmaßnahmen oder Säumniszuschläge wird bis Ende des Jahres verzichtet

3. Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen
Die Liquidität von Unternehmen wird durch neue, im Volumen unbegrenzte Maßnahmen geschützt. Dazu werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, etwa die KfW- und ERP-Kredite.


KfW-Unternehmer- wie auch ERP-Gründerkredite sind über Banken und Sparkassen bei der KfW zu beantragen. Informationen dazu gibt es auf der Webseite der KfW und bei allen Banken und Sparkassen. Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet 0800 539 9001

Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Im Interesse der Stabilität unserer Wirtschaft hat die Bundesregierung den Wirtschaftsstabilisierungsfonds beschlossen:

Dieser besteht konkret aus:
• 400 Mrd. Euro Staatsgarantien für Verbindlichkeiten
• 100 Mrd. Euro für direkte staatliche Beteiligungen
• 100 Mrd. Euro für Refinanzierung durch die KfW

Einen Überblick über alle wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung finden Sie hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html#id1694894

Planungssicherheit für BAföG-Geförderte
Den BAföG-Geförderten wird auch bei Schließungen von Schulen und Hochschulen oder Einreisesperren in andere Staaten ihre Ausbildungsförderung weitergezahlt. Außerdem werden BAföG-Geförderten, die in dieser Ausnahmesituation im Gesundheitswesen oder sozialen Einrichtungen im Kampf gegen die Pandemie oder in der Landwirtschaft mitarbeiten, der Hinzuverdienst nur für die Zeit ihrer Tätigkeit, nicht aber generell auf alle Fördermonate angerechnet. Alle weiteren Infos zum BAföG finden Sie hier: https://www.bmbf.de/de/planungssicherheit-fuer-bafoeg-gefoerderte-bei-sozialem-engagement-11201.html

Gemeinsam für die Landwirtschaft und für uns alle
Auch an unsere Landwirtschafts- und Gartenbauunternehmen haben wir gedacht. Da es zu einem Engpass an Saisonarbeitskräften kommen kann, hat das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Vermittlungsplattform eingerichtet. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.daslandhilft.de/

Erleichterte Wiederaufnahme von Tätigkeiten
Um für die Zeit der Corona-Krise Rentnern aus dringend benötigten Berufen die Wiederaufnahme einer Tätigkeit zu erleichtern, wird die für sie geltende jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben. Auch für die Bezieher von Kurzarbeitergeld werden Anreize geschaffen, wenn sie in der arbeitsfreien Zeit auf freiwilliger Basis vorübergehend Tätigkeiten leisten, die von besonderer Bedeutung für das öffentliche Leben oder die Lebensmittelversorgung etwa in der Landwirtschaft sind. Zusätzlich werden die Regelungen für die Saisonarbeit an die Situation angepasst.

Seien Sie versichert, auf Bundes- und Landesebene arbeiten wir mit Hochdruck daran, Maßnahmen und Hilfen zu leisten, um das Virus einzudämmen und Unternehmern – klein wie groß – zu unterstützen.

Ich persönlich habe in der CDU/CSU-Bundestagfraktion und in zwei Kabinettsitzungen an der Vorbereitung und Beschlussfassung der Maßnahmen mitgewirkt.

Mir ist es ein besonderes Anliegen, mich bei all denen zu bedanken, die in unseren Gesundheitseinrichtungen, in unseren Verwaltungen oder im Supermarkt arbeiten. Was Sie alle leisten, ist enorm, und ich danke Ihnen von ganzem Herzen dafür!

In dieser Krise erkennen wir alle die Kraft und Stärke unserer Gesellschaft. Gerade jetzt ist eine unglaubliche Welle der Hilfsbereitschaft zu spüren. Denn auch Solidarität ist ansteckend: Es ist für mich die Stunde der gelebten Nächstenliebe! Danke, dass wir zusammenstehen! Passen Sie gut auf sich und auf Ihre Liebsten auf und bleiben Sie gesund!

Lassen Sie uns bei allem Bedrückenden und Herausfordernden des gegenwärtigen Augenblicks nicht vergessen, was uns als Christinnen und Christen in der Politik immer das Erste und Letzte sein muss: Dass wir uns nämlich nicht der Angst oder Panik dahingeben und nicht aufhören zu hoffen. Gerade in dieser äußerst schweren Phase wollen wir an der lebendigen Zuversicht unseres christlichen Glaubens festhalten. Denn wir vertrauen beim allem, was wir aus christlicher Verantwortung sind und tun, immer auch auf den, der da war, der da ist und der da sein wird!


Gottes Segen und alles Gute!
Ihr
Thomas Rachel MdB
Bundesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK)