Zu den Wahlparteitagen legt die Kreisgeschäftsstelle jeweils einen schriftlichen Tätigkeitsbericht der Vereinigungen, Sonderorganisationen, Abgeordneten und der Kreispartei vor. Weitere, ältere Geschäftsberichte werden in Kürze eingestellt.
Zu den Wahlparteitagen legt die Kreisgeschäftsstelle jeweils einen schriftlichen Tätigkeitsbericht der Vereinigungen, Sonderorganisationen, Abgeordneten und der Kreispartei vor. Weitere, ältere Geschäftsberichte werden in Kürze eingestellt.