Kreisparteigericht

Gem. der Parteigerichtsordnung (PGO), die im Statut der CDU Deutschlands enthalten ist, haben die Mitglieder der CDU Rheinisch-Bergischer Kreis (letztmalig am 09.11.2021 auf dem 74. Kreisparteitag) ein Kreisparteigericht gewählt.

Zuständigkeit gem. PGO

§ 11 (Zuständigkeit der Kreisparteigerichte) Die Kreisparteigerichte sind zuständig zur Entscheidung in folgenden Fällen:

  1. Ausschluss von Mitgliedern aus der CDU, mit Ausnahme der Mitglieder des Landes- und Bundesvorstandes sowie von Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Landtage (Bürgerschaften),
  2. Widersprüche von Mitgliedern gegen die vorläufige Untersagung der Ausübung von Mitgliedschaftsrechten bis zur rechtskräftigen Entscheidung der zuständigen Parteigerichte in Ausschlussfällen, ausgenommen in den Fällen des § 13 Abs. 1 Ziffer 2,
  3. Widersprüche von Mitgliedern gegen Ordnungsmaßnahmen, die der Vorstand des Kreisverbandes oder des Stadt-/Gemeindeverbandes bzw. Stadtbezirksverbandes gegen sie verhängt hat,
  4. Rehabilitationsverfahren auf Antrag eines Mitglieds, ausgenommen Mitglieder des  Landes- und Bundesvorstandes, gegen sich selbst, wenn ihm von anderen Mitgliedern der Vorwurf parteischädigenden oder ehrenrührigen Verhaltens gemacht worden ist,
  5. rechtliche Auseinandersetzungen über Auslegung und Anwendung der Satzung des Kreisverbandes,
  6. rechtliche Auseinandersetzungen zwischen dem Kreisverband und Kreisvereinigungen sowie zwischen Kreisvereinigungen untereinander,
  7. Widersprüche von Stadt-/Gemeindeverbänden bzw. Stadtbezirksverbänden und Vereinigungen gegen Ordnungsmaßnahmen des Kreisverbandes gegenüber Stadt-/Gemein-deverbänden bzw. Stadtbezirksverbänden oder Vereinigungen oder gegen Amtsenthebung ihrer Organe (§ 16 Parteiengesetz),
  8. Anfechtung von Wahlen im Zuständigkeitsbereich des Kreisverbandes,
  9. rechtliche Auseinandersetzungen, die weder zur Zuständigkeit der Landesparteigerichte noch zur Zuständigkeit des Bundesparteigerichts gehören.

Besetzung

Dem Kreisparteigericht der CDU Rheinisch-Bergischer Kreis gehören in der Amtszeit 2021-2025 drei ordentliche und drei stellvertretende Mitglieder an:

Vorsitzende des Kreisparteigerichts

Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb
Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen
Bergisch Gladbach

stellv. Vorsitzender des Kreisparteigerichts

Stefan Görnert
Erster Beigeordneter der Stadt Wermelskirchen
Wermelskirchen

Ordentliches Mitglied des Kreisparteigericht

Dr. Julia Palm
Rechtsanwältin
Bergisch Gladbach

stellv. Mitglieder des Kreisparteigerichts

Thomas Marner
Beigeordneter der Stadt Kerpen
Köln

Friedhelm Schlaghecken
Einzelhändler
Bergisch Gladbach

Ferdinand Schönenborn
Dezernent a.D.
Bergisch Gladbach

Kontakt/Geschäftsstelle

Gem. Statut hat das Kreisparteigericht seine Geschäftsstelle bei der CDU-Kreisgeschäftsstelle:

Kreisparteigericht der CDU Rheinisch-Bergischer Kreis
c/o CDU-Kreisgeschäftsstelle
Am Stadion 18-24
51465 Bergisch Gladbach

Anträge sind in Schriftform im Original sowie vier Kopien ausschließlich bei der Geschäftsstelle einzureichen. Näheres regelt die PGO, die im Statut enthalten ist.

Fragen können an die Geschäftsstelle auch telefonisch unter 02202 936950 oder per E-Mail an kreisparteigericht [at] cdu-rhein-berg.de (kreisparteigericht (at) cdu-rhein-berg.de) gerichtet werden.