Caroline Bosbach. „Ich bin vor allem meinem Gewissen verpflichtet.“

12.07.2025
Abgeordnete

Zu der Diskussion um die am Freitag von der Tagesordnung abgesetzten Verfassungsrichterwahl erklärt die Bundestagsabgeordnete für den Rheinisch-Bergischen Kreis und stellvertretende Vorsitzende des Parlamentskreis Mittelstand (PKM), Caroline Bosbach:

„Wir sind freie und selbstständige Bundestagsabgeordnete. Als solche bin ich vor allem meinem Gewissen verpflichtet – dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund  bioethischer Fragen. Daher ist für mich persönlich klar gewesen, dass ich die Personalie Brosius-Gersdorf nicht unterstützen kann. Für solche Posten braucht es grundsätzlich konsensfähige Kandidaten, dies erfordert allein schon die notwendige 2/3-Mehrheit durch den Gesetzgeber. Ich habe großes Zutrauen, dass die Spitzen über den Sommer eine gute Lösung finden werden.“

Hintergrund: Am 11. Juli 2025 sollte im Bundestag unter anderem über die Berufung von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht  abgestimmt werden. Kurz vor der Wahl zog die Unionsfraktion jedoch ihre Zustimmung zurück – unter anderem wegen ungeklärter Plagiatsvorwürfe, die im Raum stehen. Der Vorgang sorgt derzeit für breite politische Debatten. Die Wahl wurde am Freitag von der Tagesordnung genommen und soll nach der Sommerpause erneut behandelt werden.  Die SPD hält weiterhin an ihrer Kandidatin fest.