CDU Wermelskirchen: Aufstellungsversammlung einer Bürgermeisterkandidatin

Einladung zu einer Mitgliederversammlung zur Aufstellung des CDU-Bewerbers oder eines gemeinsamen Bewerbers mit einer anderen Partei/Wählervereinigung für die Bürgermeisterwahl in Wermelskirchen 2020

Liebe Mitglieder der CDU in Wermelskirchen,

im Hinblick auf die Bürgermeisterwahl in unserer Stadt am 13. September 2020 lade ich Sie herzlich zu einer Mitgliederversammlung zur Aufstellung unseres Bewerbers für die Bürgermeisterwahl ein auf

Donnerstag, den 30. Januar 2020
um 19:00 Uhr im Bürgerzentrum (Alter Ratssaal)
Telegrafenstr. 29/33, 42929 Wermelskirchen

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Regularien
a) Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
b) Wahl eines Versammlungsleiters
c) Genehmigung der Tagesordnung
d) Wahl einer Wahlkommission zur Mandatsprüfung und Stimmzählung
e) Wahl eines Schriftführers für die nach dem Muster der Kommunalwahlordnung (KWahlO) anzufertigenden Niederschriften
f) Wahl von zwei Versammlungsteilnehmern, die neben dem Versammlungsleiter nach dem Muster der KWahlO an Eides statt versichern, dass die Wahl des Bewerbers in geheimer Abstimmung erfolgt ist
g) Wahl einer Vertrauensperson und stellv. Vertrauensperson für den nach dem Muster der KWahlO dem Wahlleiter einzureichenden Wahlvorschlag

3. Bericht der Wahlkommission zum Ergebnis der Mandatsprüfung

4. Hinweise und Feststellungen zum Aufstellungsverfahren

5. Wahl des Bewerbers für die Bürgermeisterwahl

6. Verlesen und Genehmigung der Niederschriften nach dem Muster der KWahlO

7. Verschiedenes

8. Schlusswort und Ende der Veranstaltung

Bitte beachten Sie auch die unten abgedruckten wichtigen Hinweise!

Über Ihre Teilnahme würde ich mich sehr freuen.

Mit besten Grüßen

Stefan Leßenich
Stadtverbandsvorsitzender

 

Hinweise:
1. Bei form- und fristgerechter Einladung ist die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.
2. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder einen gültigen Reisepass mit, damit Sie sich im Bedarfsfall im Tagungsbüro ausweisen können und die Mandatsprüfungskommission ihre Stimmberechtigung erforderlichenfalls überprüfen kann.
3. Alle Ämter und Funktionen stehen unabhängig von der sprachlichen Bezeichnung selbstverständlich in gleicher Weise Frauen, Männern und diversgeschlechtlichen Menschen offen. Die Verwendung des generischen Maskulinums in dieser Einladung erfolgt lediglich zwecks besserer Lesbarkeit. 
4. An der Wahl des Bewerbers für die Bürgermeisterwahl kann nur teilnehmen:
- Mitglieder unseres CDU-Stadt-/Gemeindeverbands, die am Versammlungstag im Wahlgebiet (=Stadt-/Gemeindegebiet) wahlberechtigt sind,
- sonstige Mitglieder der CDU Deutschlands, die am Versammlungstag im Wahlgebiet (=Gemeindegebiet) wahlberechtigt sind, aber einem anderen Parteiverband außerhalb des Wahlgebiets angehören.
5. Wahlberechtigt ist, wer am Versammlungstag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt, das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Versammlung im Wahlgebiet (=Stadt-/Gemeindegebiet) seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets (=Stadt-/Gemeindegebiet) hat.  Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.  

Verteiler:
- An die in Wermelskirchen zur Kommunalwahl wahlberechtigten CDU-Mitglieder
- sowie an die Mitglieder des CDU-Stadtverbandes Wermelskirchen

Termin

30.01.2020 19:00
  • Bürgerzentrum (Alter Ratssaal)
  • Telegrafenstr. 29/33
  • 42929 Wermelskirchen