Mitglied werden in der Senioren-Union

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Senioren-Union / Mitglied werden

Ja, ich will Mitglied werden und beantrage die Aufnahme in die Senioren-Union der CDU Rheinisch-Bergischer Kreis und erkläre, dass ich keiner anderen Partei oder anderen politischen, mit der CDU konkurrierenden Gruppierung oder deren parlamentarischen Vertretung angehöre.

In die Senioren-Union der CDU kann nur aufgenommen werden, wer das 60. Lebensjahr vollendet hat oder bereits vorher nach dem geltenden Sozialrecht oder dem Recht des öffentlichen Dienstes aus dem aktiven Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden und in den vorläufigen oder endgültigen Ruhestand getreten ist.

Bei den oben genannten Pflichtangaben, die zum Nachweis und der Anerkennung einer Mitgliedschaft in der Senioren-Union der CDU erforderlich sind, handelt es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (politische Meinung, Religionszugehörigkeit). Diese Pflichtangaben werden gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. d) Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) auf der Grundlage geeigneter Garantien durch die Senioren-Union der CDU im Rahmen ihrer rechtmäßigen Tätigkeiten verarbeitet. Die E-Mail-Adresse kann auch für den Versand von Einladungen zu satzungsgemäßen Versammlungen genutzt werden. Der Versand der Einladung auf elektronischem Weg steht in diesem Fall dem Postweg gleich.

Die folgenden Angaben sind freiwillig. Sie helfen uns, Sie besser kennenzulernen und Ihnen zielgenau(er) Informationen anbieten zu können.

Sofern Sie freiwillige Angaben gemacht haben, willigen Sie ein, dass diese von der Senioren-Union der CDU Hinweise auf personenbezogene Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DS-GVO ergeben, bezieht sich die Einwilligung auch auf diese Daten.

Zahlungsinformationen

Die Senioren-Union der CDU Rhein-Berg finanziert ihre politische Arbeit zum größten Teil aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Mit dem Geld bezahlen wir Informationen sowie Veranstaltungen für unsere Mitglieder, aber auch Wahlkämpfe.

Deshalb ist auch Ihr Mitgliedsbeitrag so wichtig! Der Richtwert für diesen Pflichtbeitrag beträgt 2,50 Euro im Monat.

Sie können aber auch gerne mehr bezahlen. Dies ermöglicht zum Beispiel auch reduzierte Beiträge für Mitglieder in finanziellen Notlagen.

Übrigens: Die Hälfte Ihrer Mitgliedsbeiträge und Spenden (berücksichtigt werden dabei Zuwendungen von max. 1.650,- Euro bei alleinstehenden und 3.300,– Euro bei verheirateten Personen) bekommen Sie vom Finanzamt bei Abgabe Ihrer Steuererklärung zurück. Darüber hinaus gehende Zuwendungen bis max. 1.650,– Euro / 3.300,– Euro können steuermindernd als Sonderabgabe berücksichtigt werden.

Die Abbuchung und Abwicklung der Mitgliedsbeiträge und Ausstellung einer steuerlich absetzbaren Beitragsquittung erfolgt durch unseren CDU-Kreisverband Rheinisch-Bergischer Kreis.

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Mehr Informationen zur Senioren-Union

Über www.senioren-union-rbk.de gelangen Sie zu unserem Internetauftritt mit Informationen über unsere Themen, Termine und Köpfe.