Kreisvorstand stellt sich hinter Corona-Maßnahmen von Landrat Santelmann

17.04.2021

Statement des Kreisvorsitzenden Uwe Pakendorf

In der Kreisvorstandssitzung vom 15.03.2021 hat sich der Vorstand der CDU Rheinisch-Bergischer Kreis hinter die von Landrat Stephan Santelmann ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die Fortsetzung der erfolgreichen Bemühungen für einen schnellen Impffortschritt und gleichzeitigen Unterstützung von Wirtschaft und Einzelhandel gestellt. Den Zustand des Gesundheitssystems vor Ort verliert die CDU jedoch trotzdem nicht aus dem Auge. Dazu Kreisvorsitzender Uwe Pakendorf:

„Ich habe mich im Kreisvorstand eindeutig hinter die von Landrat Stephan Santelmann ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Rheinisch-Bergischen Kreis gestellt, die derzeit in der öffentlichen Debatte stark kritisiert werden. Der Vorstand ist dieser Initiative mit großer Rückendeckung gefolgt. Es ist richtig, dass wir jegliche Möglichkeiten zur Unterstützung des Einzelhandels und der Wirtschaft ergreifen, die uns die Verordnungen und Gesetze bieten. Deswegen war es auch richtig, dass sich Landrat Stephan Santelmann in der Zeit rund um Ostern, als die Inzidenz-Zahlen im Kreis im Vergleich zur Region noch weit unterdurchschnittlich waren, so massiv für ein Offen-Halten des Einzelhandels eingesetzt hat. Es ist auch absolut richtig, dass Stephan Santelmann Druck beim Einsatz vom technologischen Lösungen zur Kontakt-Nachverfolgung wie der für den Einzelhandel wichtigen Luca-App und für das Krisenzentrum im Kreishaus wichtige Sormas-Software gemacht hat. Wir brauchen den flächendeckenden Einsatz spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Lockerungen wieder möglich sind. Es ist und bleibt klare Position der CDU, dass wir uns für diejenigen einsetzen, die im Einzelhandel und in anderen Teilen der Wirtschaft arbeiten. Wir müssen alles eben nur Mögliche tun, um ein Offen-Halten der Wirtschaft zu erreichen! Dies ist auch unsere Maßgabe für den Zeitraum, in dem die Inzidenz-Zahlen und vor allem die Belastung der Krankenhäuser wieder sinkt.

Dass sich aktuell die Inzidenz-Zahlen im Kreis innerhalb wochenfrist von etwas mehr als 100 so rasant der 200er-Marke genähert haben, war nur schwer vorherzusehen. Klare Position der CDU ist es auch, dass wir das Gesundheitswesen nicht überlasten wollen, weil wir eine medizinische Versorgung unserer Bürger sicherstellen müssen und auch Pflegerinnen und Pflegern sowie Ärztinnen und Ärzten nicht über ihre Grenzen hinaus überlasten dürfen. Dass sie momentan fast übermenschliches leisten, ist uns sehr wohl bewusst. Leider steht der Schutz des Gesundheitssystems mit dem Bekenntnis zum Schutz der Wirtschaft in einem Spannungsverhältnis und Zielkonflikt. Deswegen müssen wir bei der Wirtschaft und bei den Bürgerinnen und Bürgern um Verständnis dafür werben, dass es auch eine Grenze gibt, in denen wir das öffentliche Leben zurückfahren müssen. Nicht alleine die 200er-Inzidenz-Marke ist dafür für uns das Maß aller Dinge sondern vor allem die Belastung der Intensivstationen vor Ort. Hier kommen wir in der Region langsam an die Grenze, dass gegengesteuert werden muss. Deswegen ist es andererseits genauso richtig, dass Landrat Stephan Santelmann nun sehr kurzfristig nach der Allgemeinverfügung zum Offenhalten des Einzelhandels doch die Notbremse zieht. Mit dem Ziehen der Notbremse begeben wir uns in die Hände der Landes-Verordnung und haben dann kaum noch Spielräume. Für uns als Kommunalpolitiker ist das eigentlich immer die schlechtere Variante. Nun geht es leider nicht mehr anders. Nur auf den ersten Blick scheinen beide Maßnahmen widersprüchlich. Sie sind es nicht, sie sind konsequent sowohl im Sinne der Wirtschaft wie auch des Schutzes unseres Gesundheitssystems.

Wichtiger ist, dass wir nun weiter alles daran zu setzen, den Impf-Fortschritt in unserem Kreis weiterhin so mustergültig voranzutreiben. Wir sind in der Region mit am weitesten beim Impf-Fortschritt vorangeschritten. Grund dafür ist die herausragende Arbeit unserer Kreisverwaltung und der Ärztinnen und Ärzte beim Impf-Zentrum, bei der Zusammenarbeit mit den viel leistenden Hausärzten und der von uns durchgesetzten Strategie zur Streckung der Impf-Dosen mit Hilfe der Zero-Residual-Spritzen, von denen unser Landrat ganz aktuell wieder 10.000 neue Spritzen anschaffen lässt. Nur mit solchen Initiativen und viel neuem Impfstoff werden wir die Pandemie effektiv und final bekämpfen. Wir werden als CDU im Kreis weiterhin alles daran setzen, um hier an der Spitze des Fortschritts in Deutschland zu bleiben.

Mit großem Bedauern haben wir allerdings auch wahrgenommen, dass die Arbeit der Ministerpräsidenten-Konferenz de Facto am uneinheitlichen Handeln und an Einzelgängen gescheitert ist. An dessen Stelle soll nun das Bundes-einheitliche Infektionsschutzgesetz treten. Wir respektieren die Entscheidung zu dieser einheitlichen Lösung, die auch wieder einfachere aber auch sehr restriktive Regelungen mit sich bringt, weil wir aufgrund der rasanten Entwicklung des Infektionsgeschehens klare Regelungen brauchen, die die Menschen einfach nachvollziehen können. Der Bund darf jedoch nicht dauerhaft den Handlungsrahmen der Bundesländer in deren Zuständigkeit eingrenzen und damit den Föderalismus gefährden. Die im Gesetz allgemein und flächendeckend geltenden Maßnahmen zur Ausgangssperre sieht der Kreisvorstand der CDU ebenso sehr kritisch. Hier wäre unser Wunsch, dass diese Maßnahme nur regional im äußersten Notfall gezogen wird. Der Grundrechtseingriff muss wohl überlegt nur dort angewandt werden, wo alle anderen Maßnahmen versagen. Eine allgemein über Deutschland geltende Regelung halten wir für unverhältnismäßig und damit nicht für verfassungsfest. Eine solche Regelung darf nur dort ergriffen werden, wo das Gesundheitssystem konkret vor dem Zusammenbruch steht. Soweit uns ein Handlungsspielraum im Kreis in dieser Frage erhalten bleiben sollte, ist diese Maxime für uns die Richtschnur unseres Handelns. Auch hier unterstützen wir unseren Landrat Stephan Santelmann.

Soweit für die Umsetzung dieser Ziele Umstrukturierungen in der Arbeit der Kreisverwaltung notwendig sind, unterstützen wir unseren Landrat auch in dieser Frage! Dass der Erhalt der Handlungsfähigkeit der Verwaltung dabei nicht gefährdet werden darf, ist für uns selbstverständlich, jedoch kein Grund von der Umsetzung der Ziele abzusehen.“