
Bund, Land und die gesetzlichen Pflegekassen sind aufgefordert, die Refinanzierung, die durch das im Rahmen des Pflegereformgesetzes entstandene Tariftreuegesetz erfolgen muss, schnellstmöglich umzusetzen. Nur dadurch kann für eine finanzielle Sicherung der Versorgung der pflegebedürftigen Menschen durch soziale Dienstleistungseinrichtungen und ambulante Dienste garantiert werden.
Des Weiteren ist der von der Gaspreiskommission empfohlene Hilfsfond für soziale Dienstleister schnellstens und unbürokratisch umzusetzen.
Begründung:
Die sozialen Dienstleister im Pflegebereich sind von der Pflegereform 2022 und den steigenden Energiekosten in ihrer Existenz bedroht. Es gibt einen Rückgang von Diensten, Anbietern und Leistungen, die im Zuge der Kostenexplosion nicht mehr aufrechterhalten werden können. Es drohen Insolvenzen. Viele soziale Dienstleistungsunternehmer sind bereits jetzt insolvenzgefährdet und nehmen aktuell keine Klient*innen mehr an. Ambulante Wohnformen z.B. Demenz-Wohngemeinschaften, die einen wichtigen Bestandteil der Versorgungsstrukturdarstellen, sind ebenfalls in ihrem Weiterbestand bedroht. Erschwerend kommt hinzu, dass in neue Projekte kaum mehr investiert wird.
Die neuen Tarifabschlüsse (Stichwort: Tariftreuegesetz) werden nicht von den Pflegekassen refinanziert, obwohl dies zwangsläufig laut Pflegereform erfolgen muss. Neben dem ohnehin starken Fachkräftemangel droht eine strukturelle Versorgungskrise.
Antragsteller im Namen ihrer Fraktionen
Johannes Dünner, CDU
Ursula Ehren, Bündnis90/Die Grünen
Gerhard Zorn, SPD
Dr. Alexander Engel, FDP
Werner Conrad, Freie Wähler
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