Haushaltsrede des Fraktionsvorsitzenden 2024

07.12.2023

Anläßlich der Verabschiedung des Haushalts in der Kreistagssitzung am 7.12.2023 hat Vorsitzender Johannes Dünner folgende Haushaltsrede gehalten:

Es gilt das gesprochene Wort:

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung,
liebe Kolleginnen und Kollegen des Kreistages,
sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Medien,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
verehrte Bürgerinnen und Bürger des Rheinisch-Bergischen Kreises,

ich möchte mit einem Ereignis beginnen, welches uns die gesamte Haushaltsplanberatung begleitet hat: das Schreiben der Bürgermeister über Rechtsanwalt Professor Dombert.

Hierzu möchte ich zunächst beschreiben, wie der zeitliche Ablauf war:

Mit Beginn des Benehmensverfahrens im August ging der komplette Haushaltsentwurf, wie auch wir ihn dann später erhalten haben, an die Kommunen zur Benehmensherstellung. Mit Einbringung des Haushaltes ist oft eine Stellungnahme der Kommunen enthalten; so sieht es das Benehmensverfahren vor. Diese Stellungnahme lag dieses Mal nicht vor.

Nachdem der Haushalt dann eingebracht war, ging einen Tag später das Anwaltsschreiben von Professor Dombert ein, mit der Bitte um Fristverlängerung.

Der Ältestenrat hat sodann festgelegt, den Kreistag zu einer Sondersitzung kurzfristig einzuberufen, um über diesen Antrag der Fristverlängerung abstimmen zu lassen. Diese Fristverlängerung hätte zur Folge gehabt, dass der Haushalt erst in 2024 beraten und hätte verabschiedet werden können.

Nach Terminierung der Kreistags-Sondersitzung wurde der Antrag auf Fristverlängerung mit der Begründung, es läge ein „Missverständnis“ vor, von Professor Dombert zurückgezogen. Eine Stellungnahme sei ja auch noch im laufenden Haushaltsplanverfahren möglich.

Danach tagten alle Fachausschüsse des Kreistages und berieten den Haushalt. Unmittelbar vor Fristablauf zur Möglichkeit der Stellungnahme der Kommunen ging ein erneutes Schreiben des Anwaltes ein, nunmehr die gesamte Haushaltsverabschiedung bis auf weiteres zu verschieben, bis die Probleme der Kommunen hinsichtlich der IT und des Zugriffs auf die Finanzdaten gelöst seien.

Hierzu hat der Ältestenrat erneut getagt und kam zu dem Ergebnis, dass die Möglichkeit der Stellungnahme sich darauf bezieht, Veränderungen im laufenden Beratungsprozess zu bewerten. Hierzu ist es nicht erforderlich, grundlegende Finanzdaten vorzulegen, sondern hier geht es um die politischen Anträge der Parteien und mögliche Veränderungsnachweise der Verwaltung. Insofern hat der Ältestenrat zu Recht entschieden, dass eine unbefristete Verschiebung des Haushaltsbeschlusses nicht sachdienlich ist.

Zusätzlich begleitend haben wir noch Informationen der von uns beauftragten Kanzlei bekommen, welche Daten der Kommunen noch einer weiteren Betrachtung zu unterziehen seien. Den Kreistagsmitgliedern sind die Sorgen und Nöte der Kommunen sowie die Tatsache, dass ihnen das „Wasser bis zum Hals“ steht, auch im Detail bekannt.

Insofern ist es richtig, den Haushalt hier und heute zur Abstimmung zu stellen.

Wenn zukünftig detailliertere Daten und Informationen der Kommunen zur Verfügung stehen, die Bestandteil der Haushaltsberatungen sein sollen, sind wir hierfür offen. Ich sehe hier jedoch die Kommunen in einer gewissen Bringschuld, solche Daten dem Benehmensverfahren hinzuzufügen, die sie für die Beratung im Kreistag für relevant halten. Hierzu hätte es keiner anwaltlichen Inanspruchnahme durch die Kommunen bedurft. Das hätte man auch einfacher haben können.

In der Vergangenheit hat es schon verschiedene Versuche gegeben, zu einem Austausch zu kommen. Letztlich hatte aber kein Format bisher den gewünschten Erfolg. Insbesondere Gespräche zwischen Bürgermeistern und Fraktionsvorsitzenden im Kreistag waren im Ergebnis nicht befriedigend, weil beide Seiten ihre Erwartungen nicht erfüllt sahen.

Ich kann mir aber zukünftig, ähnlich dem Jugendhilfeausschuss, eine Beteiligung eines Beigeordneten in jedem Fachausschuss vorstellen, um frühzeitig und konstruktiv die Beteiligung der Kommunen sicherzustellen. Die Kommunen sitzen dann in jeder Ausschusssitzung mit am Tisch und können jederzeit ihre Meinung in die Beratungen einbringen.

Nun zu einigen Anträgen der einzelnen Kreistagsfraktionen:

Der FDP-Antrag zur Senkung der Kreisumlage findet bei uns keine Zustimmung, da wir bereits einen nicht ausgeglichenen Haushalt haben und für die mittelfristige Finanzplanung nur mit Not die Umlagestabilität prognostizieren können.

Der Antrag der SPD, 1,5 Millionen € für eine weitere Solardach-Förderung einzustellen tragen wir nicht mit, da wir im Hinblick auf die finanziellen Belastungen der Kommunen lediglich eine zweijährige Förderung für Balkon-Solarkraftwerke  in Höhe von insgesamt 500.000 € für gerade noch vertretbar halten.

Der weitere Antrag der SPD zum Fachkräftemangel in KITAS findet ebenfalls nicht unsere Zustimmung, da hierdurch einseitig erheblich abweichende Standards zu den Stadtjugendämtern gesetzt würden. Die Stellungnahme des Bürgermeisters von Burscheid weist zusätzlich in diesem Zusammenhang auf die Kosten für den kommunalen Haushalt hin, die nicht zu stemmen sind.

Der Antrag auf Weiterleitung der LVR-Umlagesenkung findet natürlich unsere Zustimmung. Wir hatten diese für selbstverständlich gehalten, aber Kollege Zorn war hier gründlicher und schneller.

Einer zunächst befristeten Unterstützung des Café Grenzenlos stimmen wir zu. Entsprechend haben wir unseren Antrag eingebracht. Eine Mitteleinstellung in den Haushalt 2024 sehen wir als nicht erforderlich an, da bis zur Jahresmitte die Finanzierung sichergestellt ist. Wir erwarten, dass die Stadt Bergisch Gladbach für das verbleibende Jahr die Finanzierung in Gänze übernimmt. Eine Beteiligung des Kreises an den Kosten für 2025 befürworten wir und beauftragen die Verwaltung, diese Mittel bereits im Haushalt 2025 vorzusehen.

Der Antrag der Freien Wähler zur Fachkräftegewinnung ist dem Grunde nach richtig. Wir sehen die Zuständigkeit auf diesem Gebiet und damit auch der inhaltlichen und finanziellen Befassung aber bei der RBW.

Wir schlagen mit unserem Antrag „Transformationsprozess der Kreisverwaltung“ eine umfassende Bestandsaufnahme aller Tätigkeiten der Kreisverwaltung vor und erwarten hierdurch sowohl Qualitätsverbesserungen im einzelnen wie auch Synergieeffekte, die sich in niedrigeren Kosten und teilweise auch weniger Personalbedarf niederschlagen.

Dies ist unser nachhaltiger Beitrag zur Kostenkontrolle der Verwaltung. Wir möchte damit auch unseren Kommunen signalisieren, dass Aufgaben und Abläufe hinterfragt werden, um die kommunalen Haushalte zu entlasten.


Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!