CDA: Wahlrecht nutzen und mitbestimmen!

25.02.2022

Vom 1. März bis zum 31. Mai 2022 werden in tausenden Unternehmen in Deutschland neue Betriebsräte gewählt.

 Die CDA im Rheinisch-Bergischen Kreis ruft alle wahlberechtigten Beschäftigten auf, wählen zu gehen. Mitbestimmung im Betrieb ist ein zentrales Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie sollten dieses Recht auch nutzen“, sagt der Vorsitzende Karl-Heinz Wilke der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft im Kreisverband Rhein-Berg zum Start der Betriebsratswahlen. Alle Beschäftigten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen an der Wahl teilnehmen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Auch Leiharbeiter sind wahlberechtigt, wenn sie mindestens drei Monate im Einsatzbetrieb arbeiten.

„Zusammen mit den Gewerkschaften setzt sich die CDA für starke Betriebsräte ein. Durch Personalvertretung können Beschäftigten ihre Rechte gemeinsam besser durchsetzen. Betriebsräte sind nah dran an den Bedürfnissen der Kollegen und insgesamt ist ein Unternehmen erfolgreicher, wenn seine Mitarbeiter aktiv beteiligt werden“, betont Wilke.

„Deshalb werben wir auch für Betriebsratsgründungen in Unternehmen, in denen es noch keine Mitarbeitervertretung gibt. Dafür braucht es mutige und engagierte Mitarbeiter, die sich zusammentun. Unternehmen dürfen solche Bemühungen nicht behindern. Klar ist: Die Behinderung von Betriebsratsgründungen ist strafbar. Hier müssen auch Staatsanwaltschaften aktiv werden“, so Wilke.

Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) ist der Sozialflügel der CDU. Ihre Mitglieder engagieren sich vor allem auf Feldern der Sozialpolitik wie Arbeitsmarkt, Rente, Pflege und Gesundheit. Weitere Infos stehen im Internet auf www.cda-bund.de.