Verlängerung der Nachtflugregelung – mehr Schutz der Anwohner vor Fluglärm

11.06.2026
Kreistagsfraktion

CDU und SPD beschließen Resolution im Kreistag

Der Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises hat sich mit den Stimmen von CDU und SPD für stärkere Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Köln/Bonn ausgesprochen. Kernforderung der Resolution ist die Einführung einer Kernruhezeit für Passagierflüge zwischen 0 Uhr und 5 Uhr morgens.

Die Botschaft bleibt klar: Frachtflug in der Nacht ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor – Passagierflug muss nicht sein. Diese Forderung hat der Kreistag bereits vor fünf Jahren erhoben; auch der nordrhein-westfälische Landtag hat sich zuletzt dafür ausgesprochen.

Darüber hinaus fordert der Kreistag weitere Maßnahmen zur Lärmminderung, eine stärkere Berücksichtigung von Gesundheits-, Klima- und Umweltschutz sowie eine umfassende Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Ziel ist ein wirksamerer Schutz der Menschen im Rheinisch-Bergischen Kreis vor nächtlichem Fluglärm bei gleichzeitiger Anerkennung des Flughafens Köln/Bonn als wichtigen Wirtschaftsstandort der Region.

Die Resolution im vollen Wortlaut:

Im Zuge der möglichen Verlängerung der Nachtflugregelung über den 31.10.2030 hinaus sollen die Betriebsbeschränkungen durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen um folgende Punkte ausgeweitet werden:

Einführung einer Kernruhezeit zwischen 0:00 Uhr und 5:00 Uhr

Im Einvernehmen mit Bund und Land ist der Einstieg in einen wirksameren Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm zu verbessern. Hierzu ist als erster Schritt eine Kernruhezeit für den Passagierflug zwischen 0:00 h und 5:00 h einzuführen. Mögliche weitergehende Schritte sind dann mit Bund und Land zu verhandeln.

Maximal mögliche Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange sowie breite Information der Bürgerinnen und Bürger

Neben der gesetzlich verankerten Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange – inklusive des Kreises sowie der Städte Bergisch Gladbach, Rösrath und Overath – unterstützt der Kreis die Forderung gegenüber dem Flughafen Köln/Bonn, die Bürgerinnen und Bürger intensiv, umfassend und transparent durch entsprechende Formate zu informieren.

Verminderung des Fluglärms auch für Frachtverkehr

Das Land NRW muss sicherstellen, dass der Flughafen Köln/Bonn über eine erweiterte Lärmminderungsstrategie eine effektive Lärmminderung, insbesondere in der Kernruhezeit, sicherstellt. Einer der Kernbausteine hierbei sollte eine signifikante weitere Erhöhung der nächtlichen Start- und Landeentgelte sein. Insbesondere für sehr laute Maschinen sollen die Gebühren sehr deutlich erhöht werden. Die Geschäftsführung des Flughafens soll darüber hinaus darauf hinwirken, dass besonders laute Fracht- und Passagiermaschinen künftig insgesamt nicht mehr am Flughafen Köln/Bonn eingesetzt werden.

Gesundheits-, Klima- und Umweltschutz stärker zu gewichten.

Bei zukünftigen Entscheidungen über die Entwicklung des Flughafens Köln/Bonn müssen die Interessen des Gesundheits-, Klima- und Lärmschutzes stärker berücksichtigt werden.

Begründung:

Die Flughafen Köln/Bonn GmbH hat am 10.03.2026 einen Antrag auf Entfristung der bestehenden  Nachtflugbeschränkungen beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr als zuständiger Genehmigungsbehörde gestellt. Rechtlich bedeutet dies, dass die bestehenden – aktuell geltenden – Beschränkungen zum Schutz der Anwohner fortbestehen. Es ist zu begrüßen, dass der Flughafen selbst dies so beantragt.

Aber es sind weitergehende Regelung erforderlich, die durch die einfache Entfristung ausgeschlossen sind oder zumindest rechtlich erschwert werden. Der Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises bekennt sich in diesem Zusammenhang einerseits zum Flughafen Köln/Bonn als Standortfaktor in der Region. Andererseits unterstützt der Kreistag ausdrücklich die berechtigten Anliegen der vom Fluglärm betroffenen Bevölkerung. Er spricht sich für eine nachhaltige und gesundheitsverträgliche Ausgestaltung des Flugbetriebs am Flughafen Köln/Bonn aus. Hierzu gehört die schon lange geforderte und vom Land schon einmal beschlossene Kernruhezeit zwischen 0:00 Uhr und 5:00 Uhr für Passierflugzeuge als erster wirksamer Schritt zu Verbesserung der bestehenden Regelung.

Der Flughafen Köln/Bonn zählt zu den wenigen großen Flughäfen in Deutschland mit umfangreichem Nachtflugbetrieb. Viele Bürgerinnen und Bürger im Rheinisch-Bergischen Kreis sind hiervon direkt betroffen. Besonders in den Nachtstunden führt der Flugverkehr zu erheblichen Belastungen für Gesundheit, Lebensqualität und Wohnumfeld.

Vor dem Hintergrund der anstehenden Entscheidungen zur zukünftigen Genehmigungspraxis ist es erforderlich, den Schutz der Bevölkerung stärker in den Mittelpunkt zu stellen. Eine Verlängerung bestehender Nachtflugregelungen ohne substanzielle Verbesserungen für die betroffenen Menschen wäre nicht akzeptabel. Zu der Verbesserung gehört auch eine erweiterte Lärmminderungsstrategie für eine effektive Lärmminderung.

Zugleich ist eine breite und transparente Bürgerinformation notwendig, um die Interessen der betroffenen Kommunen und der Bevölkerung angemessen zu berücksichtigen und die demokratische Legitimation der Entscheidungen zu stärken.