Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, brauchen schnelle Hilfe, wirksamen Schutz und eine sichere Perspektive. Auf Initiative der CDU-Kreistagsfraktion hat die Koalition von CDU und SPD dazu einen entsprechenden Prüfauftrag für die Errichtung eines zweiten Frauenhauses im Rheinisch-Bergischen Kreis eingebracht, der einstimmig vom Kreistag verabschiedet wurde. Als Standort soll dabei bevorzugt der Nordkreis in den Blick genommen werden.
Mit ihrer Initiative wollen die beiden Koalitionsfraktionen das bestehende Schutzangebot ergänzen und die Erreichbarkeit entsprechender Hilfen verbessern. Gerade in akuten Gefährdungssituationen ist es entscheidend, dass betroffene Frauen und ihre Kinder möglichst schnell eine sichere Unterkunft und professionelle Unterstützung finden.
Ein weiterer Standort im nördlichen Rheinisch-Bergischen Kreis könnte dazu beitragen, die räumliche Verteilung der Schutzangebote zu verbessern und zusätzliche Aufnahmekapazitäten zu schaffen. Dabei geht es nicht allein um die Bereitstellung von Unterkünften, sondern auch um qualifizierte Beratung, psychosoziale Begleitung und die Entwicklung neuer Lebensperspektiven.
Besondere Aufmerksamkeit gilt den Kindern, die häufig unmittelbar oder mittelbar von häuslicher Gewalt betroffen sind. Auch sie benötigen Schutz, Stabilität und geeignete Unterstützung.
„Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache. Wer Gewalt erfährt oder von ihr bedroht wird, muss sich darauf verlassen können, dass unsere Gesellschaft Schutz und konkrete Hilfe bietet. Deshalb wollen wir die bestehenden Angebote gezielt ausbauen“
erklärt Erika Gewehr, stellvertretende Fraktionsvorsitzender der CDU. Auch Mit-Initiatorin CDU-Kreistagsabgeordnete Christiane Schloten findet:
„Unser Ziel ist klar: Keine Frau und kein Kind soll in einer Gewaltsituation ohne erreichbare Schutzperspektive bleiben. Ein zweites Frauenhaus wäre ein wichtiger Beitrag, um dieser Verantwortung im Rheinisch-Bergischen Kreis noch besser gerecht zu werden“
CDU und SPD wollen die weiteren Schritte zur Realisierung eines zusätzlichen Frauenhauses konstruktiv begleiten. Dabei kommt es aus ihrer Sicht auf eine enge Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung, den zuständigen Fachstellen, möglichen Trägern und den beteiligten Kommunen an. Das Gewalthilfegesetz des Bundes vom Januar 2025 bildet hier den Rahmen.
Für beide Fraktionen ist die Initiative zugleich Ausdruck eines gemeinsamen politischen Verständnisses: Der Schutz vor Gewalt und die Unterstützung besonders verletzlicher Menschen sind zentrale Aufgaben einer solidarischen Gesellschaft. Zum 1. Januar 2032 gilt der individuelle Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Der Kreis soll hier entsprechend vorbereitet sein.

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