Kreisparteigericht

Für "Streitigkeiten" innerhalb der Partei gibt es in allen Kreisverbänden sog. Kreisparteigerichte. Diese werden gem. der Parteigerichtsordnung (PGO), die im Statut der CDU Deutschlands enthalten ist, alle vier Jahre von den Mitgliedern der CDU (letztmalig am 06.12.2025 auf dem 79. Kreisparteitag) gewählt.

Zuständigkeit gem. PGO

§ 11 (Zuständigkeit der Kreisparteigerichte) Die Kreisparteigerichte sind zuständig zur Entscheidung in folgenden Fällen:

  1. Ausschluss von Mitgliedern aus der CDU, mit Ausnahme der Mitglieder des Landes- und Bundesvorstandes sowie von Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Landtage (Bürgerschaften),
  2. Widersprüche von Mitgliedern gegen die vorläufige Untersagung der Ausübung von Mitgliedschaftsrechten bis zur rechtskräftigen Entscheidung der zuständigen Parteigerichte in Ausschlussfällen, ausgenommen in den Fällen des § 13 Abs. 1 Ziffer 2,
  3. Widersprüche von Mitgliedern gegen Ordnungsmaßnahmen, die der Vorstand des Kreisverbandes oder des Stadt-/Gemeindeverbandes bzw. Stadtbezirksverbandes gegen sie verhängt hat,
  4. Rehabilitationsverfahren auf Antrag eines Mitglieds, ausgenommen Mitglieder des  Landes- und Bundesvorstandes, gegen sich selbst, wenn ihm von anderen Mitgliedern der Vorwurf parteischädigenden oder ehrenrührigen Verhaltens gemacht worden ist,
  5. rechtliche Auseinandersetzungen über Auslegung und Anwendung der Satzung des Kreisverbandes,
  6. rechtliche Auseinandersetzungen zwischen dem Kreisverband und Kreisvereinigungen sowie zwischen Kreisvereinigungen untereinander,
  7. Widersprüche von Stadt-/Gemeindeverbänden bzw. Stadtbezirksverbänden und Vereinigungen gegen Ordnungsmaßnahmen des Kreisverbandes gegenüber Stadt-/Gemeindeverbänden bzw. Stadtbezirksverbänden oder Vereinigungen oder gegen Amtsenthebung ihrer Organe (§ 16 Parteiengesetz),
  8. Anfechtung von Wahlen im Zuständigkeitsbereich des Kreisverbandes,
  9. rechtliche Auseinandersetzungen, die weder zur Zuständigkeit der Landesparteigerichte noch zur Zuständigkeit des Bundesparteigerichts gehören.

Besetzung

Dem Kreisparteigericht der CDU Rheinisch-Bergischer Kreis gehören in der Amtszeit 2025-2029 drei ordentliche und stellvertretende Mitglieder an:

Vorsitzender des Kreisparteigerichts

Maximin van Berk
Rechtsanwalt
Bergisch Gladbach

stellv. Vorsitzender des Kreisparteigerichts

Dr. Oliver Griess
Referent/Beamter
Bergisch Gladbach

Ordentliches Mitglied des Kreisparteigericht

Dr. Julia Palm
Rechtsanwältin
Bergisch Gladbach

stellv. Mitglieder des Kreisparteigerichts

Friedhelm Schlaghecken
Einzelhändler
Bergisch Gladbach

Ferdinand Schönenborn
Dezernent a.D.
Bergisch Gladbach

Kontakt/Geschäftsstelle

Gem. Statut hat das Kreisparteigericht seine Geschäftsstelle bei der CDU-Kreisgeschäftsstelle:

Kreisparteigericht der CDU Rheinisch-Bergischer Kreis
c/o CDU-Kreisgeschäftsstelle
Am Stadion 18-24
51465 Bergisch Gladbach

Anträge sind in Schriftform im Original sowie vier Kopien ausschließlich bei der Geschäftsstelle einzureichen. Näheres regelt die PGO, die im Statut enthalten ist.

Fragen können an die Geschäftsstelle auch telefonisch unter 02202 936950 oder per E-Mail an kreisparteigericht [at] cdu-rhein-berg.de (kreisparteigericht (at) cdu-rhein-berg.de) gerichtet werden.